Allgemeine Geschäftsbedingungen für Theoriekurse, Ausbildungstörns und alle anderen Veranstaltungen der Segelschule Christian Grothmann
1. Teilnahmebedingungen

An Theoriekursen, Ausbildungstörns oder anderen segelsportlichen Veranstaltungen der Segelschule Christian Grothmann kann nur teilnehmen wer mindestens 15 Minuten schwimmen kann, organisch und körperlich gesund ist und an keiner ansteckenden Krankheit leidet.

Körperliche oder geistige Einschränkungen sind aus Sicherheitsgründen bei der Anmeldung anzugeben. Je nach Einschränkung behält sich die Segelschule Christian Grothmann vor eine ärztliche Bescheinigung über die Eignung zur Teilnahme an einem Kurs oder Ausbildungstörn zu fordern. Sehfehler müssen durch Augengläser ausgeglichen sein. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr!

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2. Umfang und Änderungen der Leistungen

Mit der Teilnehmergebühr ist die Ausbildung durch die Segelschule Christian Grothmann, ausschließlich der Lehrmaterialien und Prüfungsgebühren, sofern nicht ausdrücklich ausgewiesen, sowie bei Ausbildungstörns die Unterkunft an Bord, ausschließlich der Bordkasse (Verpflegung, Getränke, Hafengebühren, Treibstoff, Verbrauchsstoffe und Endreinigung) und evtl. anfallender Prüfungsgebühren bei Prüfungstörns, abgegolten. 

Die An- und Abreise zum Kurs (Theorie) bzw. Törn (Praxis) ist Sache des Teilnehmers und liegt außerhalb der Leistungen und des Verantwortungsbereichs der Segelschule Christian Grothmann. Die An- und Abreise sind somit nicht Gegenstand dieses Vertrages, eine Haftung dafür ist ausgeschlossen.

Im Übrigen ergeben sich die vertraglichen Leistungen aus der Ausschreibung der jeweiligen Kurse und Törns auf der Homepage der Segelschule Christian Grothmann und aus den Angaben in der Buchungsbestätigung. Die Segelschule Christian Grothmann behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungen vorzunehmen. Die Segelschule Christian Grothmann ist darüber hinaus jederzeit berechtigt, Ausbildungstörns mit anderen als den in der Ausschreibung oder der Teilnahmebestätigung genannten Schiffen durchzuführen, wenn das geplante Schiff aus unvorhersehbaren Gründen nicht zur Verfügung steht oder die Sicherheit der Teilnehmer oder Besatzung gefährdet wäre. Entsprechendes gilt bei notwendigen Änderungen der geplanten Reiseroute. Sollten Schäden am Schiff auftreten, bemüht sich die Schiffsleitung, diese möglichst umgehend zu beheben. Eventuell dabei entstehende Hafenliegezeiten sind in der Seefahrt üblich und begründen keinen Rücktritt des/der TeilnehmerIn vom Törn - es sei denn, ein angestrebter Prüfungstermin kann aus diesem Grunde nicht angetreten werden; dann hat der/die TeilnehmerIn das Recht auf einen alternativen Prüfungstermin zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

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3. Prüfungen und Führerscheine

Die Ausbildungen werden nach den Führerscheinvorschriften des DSV durchgeführt und enden mit der qualifizierten Vorbereitung auf die vorhergesehene Prüfung, die von der zuständigen Prüfungskommission abgenommen wird. Die Anmeldung zur theoretischen Prüfung erfolgt durch den Teilnehmer selbst, alle praktischen Prüfungen werden durch die Segelschule Christian Grothmann dem zuständigen Prüfungsausschuss gemeldet und von diesem in eigener Regie durchgeführt. Kann eine Prüfung seitens des Prüfungsausschusses nicht durchgeführt werden, steht dem Teilnehmer kein Minderungs- oder vertraglicher Schadensersatz zu. Dies gilt auch, wenn der Prüfer zu dem vereinbarten Termin nicht erscheint. Die Teilnahme an der Prüfung ist nur möglich, wenn der Teilnehmer alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt und die Prüfungs- und Führerscheingebühr bezahlt hat, die vom zuständigen Prüfungsausschuss zusätzlich zur Törn-/Kursgebühr berechnet wird. Entsprechendes gilt für die Prüfungen zu amtlichen Sportbootführerscheinen.

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4. Haftung, Versicherung und Verjährung

Bei den Veranstaltungen, die sportlichen Charakter haben, lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen. Es wird daher der Abschluss einer Unfallversicherung empfohlen. Der Teilnehmer verpflichtet sich mit seiner Unterschrift bei der Anmeldung, den Anordnungen des Schiffsführers/Ausbilders unbedingt Folge zu leisten. Schäden am Schiff oder dessen Ausrüstung, für die ein Teilnehmer nach zivilrechtlichen Vorschriften zu haften hat, sind von diesem nur insoweit zu tragen, als sie nicht durch die Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung der Yacht abgedeckt sind. Im Übrigen haftet die Segelschule Christian Grothmann bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei allein fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Segelschule Christian Grothmann auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden, die nicht Körperschäden sind, und in jedem Fall der Höhe nach auf die 3-fache Kurs- oder Törngebühr beschränkt, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Segelschule Christian Grothmann oder ihrer Mitarbeiter. Eine deliktische Haftung bleibt von der Haftungsbeschränkung unberührt. Die Verjährungsfrist für die Ansprüche des Teilnehmers aus §§ 651 C bis 651 F BGB beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Tage, an dem der Kurs dem Vertrag nach enden sollte. Die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche ist erst zulässig, wenn ein Vermittlungsvorschlag der Segelschule Christian Grothmann abgelehnt worden ist. Für die Geltendmachung von Ansprüchen gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand für Vollkaufleute und für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Firmensitz der Firma Segelschule Christian Grothmann Berlin.

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5. Zahlungsbedingungen

Die Kurs- oder Törngebühr ist wie folgt fällig:

Bei Theoriekursen:

  • bei Anmeldung und mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn in voller Höhe des Rechnungsbetrages.

Bei Ausbildungs- und anderen Praxis-Kursen, d.h. bei allen Törns im In- und Ausland:

  • Anzahlung in Höhe von 50% der anfallenden Gesamtgebühren, spätestens mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung. 
  • Restbetrag bis spätestens 30 Tage vor Törnbeginn.
  • Bei Anmeldung innerhalb von 30 Tagen vor Törnbeginn ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine behält sich die Segelschule Christian Grothmann sowohl bei Theoriekursen als auch bei Ausbildungs- und Praxiskursen vor, den Platz anderweitig zu vergeben. 

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6. Rücktritt

6.1    durch die Segelschule Christian Grothmann:

Die Segelschule Christian Grothmann ist berechtigt, vor Beginn des jeweiligen Kurses bzw. Törns zurückzutreten, wenn dessen Durchführung aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. Derartige Umstände sind insbesondere: Nichterreichen der vorgesehenen Teilnehmerzahl, mangelnde Einsatzbereitschaft des vorgesehenen Schiffes oder eines geeigneten Ersatzschiffes, Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnung, Epidemien oder Pandemien, Naturkatastrophen oder ähnliche schwerwiegende Ereignisse. Bei Rücktritt durch die Segelschule Christian Grothmann aus einem der vorgenannten Gründe erhält der Teilnehmer die geleistete Zahlung zurück. Weitergehende Ansprüche gegen die Segelschule Christian Grothmann, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen.

6.2    durch den/die TeilnehmerIn:

Der/die TeilnehmerIn kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Segelschule Christian Grothmann empfiehlt, den Rücktritt schon aus Gründen des Nachweises schriftlich zu erklären. In diesem Zusammenhang empfiehlt die Segelschule Christian Grothmann dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Im Falle des Rücktritts kann die Segelschule Christian Grothmann eine angemessene Entschädigung verlangen, die nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnet wird. Die pauschalierte Entschädigung variiert nach Leistung und Rücktrittszeitpunkt und entspricht dem nachstehend genannten Prozentsatz der vereinbarten Teilnehmergebühr. Pauschal kann die Segelschule Christian Grothmann wie folgt verlangen:

6.2.1   bei Theoriekursen:

  • Stornierung bis 14 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühr
  • Stornierung innerhalb 14 Tage vor Kursbeginn oder Rücktritt während eines laufenden Kurses oder Abbruch eines laufenden Kurses: 100% der Kursgebühr
  • Der/die KursteilnehmerIn kann die nicht besuchten Termine während eines anderen gleichartigen Kurses nachholen, sofern in diesem Kurs noch ein Platz frei ist. Eine vorherige Reservierung ist in diesem Fall nicht möglich. 

6.2.2    bei Ausbildungs- und anderen Praxis-Kursen, d.h. bei allen Törns im In- und Ausland:

  • Bis 90 Tage vor Ausbildungs-/Törnbeginn: 10% der Törngebühr
  • 89 bis 60 Tage vor Ausbildungs-/Törnbeginn: 25% der Törngebühr
  • 59 bis 30 Tage vor Ausbildungs-/Törnbeginn: 50% der Törngebühr
  • 29 bis 0 Tage vor Ausbildungs-/Törnbeginn oder Nichtantritt: 100% der Törngebühr

Es steht dem Teilnehmer stets der Nachweis offen, dass der Schaden nicht oder nicht in der von der Segelschule Christian Grothmann errechneten Höhe entstanden ist.

bei Umbuchung:
Bei Umbuchung der Anmeldung durch den Teilnehmer muss dieser der Segelschule Christian Grothmann eine pauschalierte Umbuchungsgebühr i.H.v. EUR 35,- zahlen. Dies gilt nur bei Umbuchungen bis 30 Tage vor Kurs- oder Törnbeginn. Diese sind schriftlich anzuzeigen. Ab 29 Tage vor Törnbeginn sind Umbuchungen durch Pauschalierung nicht mehr möglich. Es gelten dann die Bedingungen wie bei Rücktritt.

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7. Sonstiges

Die Teilnehmerdaten werden von der Segelschule Christian Grothmann unter Beachtung der Auflagen des Datenschutzgesetzes gespeichert. Es gilt der bei Buchung aktuelle Stand der allgemeinen Bedingungen. Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit anderer Klauseln oder des Vertrages.

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